PARTYGRUNDLAGEN
Life goes Style GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Partygrundlagen (nachfolgend „PARTYGRUNDLAGEN“ genannt) gelten für alle Empfänger von Einladungen zu den von der Life goes Style GmbH, Christian-Gau-Str. 33, 50933 Köln, (nachfolgend „VERANSTALTER“ genannt) organisierten Veranstaltungen, sowie für alle Besucher dieser Veranstaltungen (nachfolgend „GAST“ genannt). Sofern in diesen PARTYGRUNDLAGEN die Bezeichnung „GAST“ verwendet wird, erfolgt dies lediglich zur Vereinfachung und meint sowohl weibliche als auch männliche Gäste.
2. Gegenstand
VERANSTALTER organisiert verschiedene exklusive Veranstaltungen, wie bspw. die Events der Eventreihe Hootchie Cootchie Club, ROBINSON Nights, Camyuva Night, Jandia Night, und Pille Palle Ball, Kokolores Ball, Hootchie Cootchie Goes Jeck, etc (nachfolgend „Veranstaltungen“ genannt), zu denen ausschließlich VERANSTALTER namentlich bekannte Personen als Gast eingeladen werden. Diese PARTYGRUNDLAGEN bestimmen, unter welchen Voraussetzungen ein Gast Einlass zu den Veranstaltungen erhält und welche Regeln für die Veranstaltungen selbst zu beachten sind.
3. Änderung der PARTYGRUNDLAGEN
VERANSTALTER behält sich vor, diese PARTYGRUNDLAGEN jederzeit aus wichtigen Gründen, insb. aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen zu ändern.
4. Teilnahmeberechtigung
4.1. An den Veranstaltungen können nur voll geschäftsfähige natürliche Personen im Alter von mindestens 25 Jahren teilnehmen.
4.2. Um für die Veranstaltungen einen hohen Grad an Exklusivität erreichen zu können, wird nur solchen Personen der Einlass zu der jeweiligen Veranstaltung gewährt, die hierfür zuvor eine Einladung von VERANSTALTER erhalten und sich für die jeweilige Veranstaltung angemeldet haben oder die als Begleitung eines geladenen Gastes erscheinen. Die Versendung der Einladungen erfolgt per E-Mail. Jeder Gast, der sich zur Teilnahme an Veranstaltungen von VERANSTALTER anmeldet, willigt bereits mit dieser Anmeldung und durch seine Anmeldung ausdrücklich in die Zusendung der für die Teilnahme erforderlichen Einladungs-E-Mails ein. Die Anmeldung ist eine explizite Anmeldung zum Erhalt von Einladungen zu Veranstaltungen von VERANSTALTER per E-Mail.
4.3. Voraussetzung für den Erhalt von Einladungen zu den Veranstaltungen und/oder die Möglichkeit, sich für eine Veranstaltung anzumelden, ist entsprechend nachfolgender Ziff. 5 die Aufnahme einer Person in die Liste der Einladungsempfänger von VERANSTALTER oder die Empfehlung einer Person als interessierten Gast durch einen bereits registrierten Gast.
4.4. Ein Interessent kann über ein entsprechendes Formular auf dem Internetportal von VERANSTALTER bzw. per E-Mail an VERANSTALTER die Aufnahme als Gast in die Liste der Einladungsempfänger durch VERANSTALTER beantragen. Alternativ können Mitglieder des sozialen Netzwerkes XING die Aufnahme in die von VERANSTALTER eingerichteten XING-Gruppen beantragen und so auf die Einladungsliste von VERANSTALTER gelangen.
4.5. Mit der Beantragung der Eintragung in die Liste der Einladungsempfänger und/oder des Beitritts in eine entsprechende XING-Gruppe versichert die beantragende Person die Richtigkeit aller von ihr in diesem Zusammenhang gemachten Angaben.
4.6. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. VERANSTALTER ist berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen die Aufnahme als Gast in die Liste der Einladungsempfänger oder in eine der entsprechenden XING-Gruppen zurückzuweisen und/oder vor Aufnahme die Zusendung weiterer Informationen anzufragen. Eine Streichung aus der Lite der Einladungsempfänger steht VERNSTALTER jederzeit frei.
5. Empfehlung
5.1. Der Empfehlende muss nach Ziff. 4.1. dieser PARTYGRUNDLAGEN zur Teilnahme berechtigt sein.
5.2. Der Empfehlende ist angehalten, VERANSTALTER nur solche Personen für die Aufnahme in die Liste der Einladungsempfänger zu empfehlen, welche ebenfalls die Voraussetzungen in Ziff. 4.1. dieser PARTYGRUNDLAGEN erfüllen und hinsichtlich Stil und Niveau zu den von VERANSTALTER organisierten Veranstaltungen passen.
5.3. Über ein Formular auf dem Internetportal von VERANSTALTER kann der Empfehlende einen einmalig aktivierbaren persönlichen Empfehlungslink generieren und per Klick an den Empfohlenen versenden. Die E-Mail mit dem persönlichen Empfehlungslink kann jeweils nur an eine E-Mail-Adresse versendet werden.
5.4. Über den Empfehlungslink in der E-Mail des Empfehlenden gelangt der Empfohlene direkt auf das Internetportal von VERANSTALTER, wo er unter Angabe seiner persönlichen Daten die Aufnahme in die Einladungsliste von VERANSTALTER beantragen kann.
5.5. Der empfehlende GAST wird jeden Empfohlenen VOR Versendung/Auslösung einer E-Mail mit einem Empfehlungslink fragen, ob er mit der Versendung dieser E-Mail sowie danach folgender Einladungen zu den empfohlenen Veranstaltungen an dessen E-Mail-Adresse einverstanden ist. Nur wenn der Empfohlene seine Einwilligung in die Versendung der E-Mail gegenüber GAST ausdrücklich erklärt, wird GAST eine entsprechende E-Mail an den Empfohlenen absenden/ auslösen und damit gegenüber VERANSTALTER wie ein Vertreter des Empfohlenen agieren.
5.6. Mit Übermittlung der Daten des Empfohlenen an VERANSTALTER versichert der Empfehlende, dass der Empfohlene ihm gegenüber zuvor in den Erhalt einer entsprechenden E-Mail und nachfolgender weiterer Einladungen bis zur Betätigung eines Opt-Out ausdrücklich eingewilligt hat. Sofern ein Empfohlener gegenüber VERANSTALTER Ansprüche wegen des Erhalts unerwünscht versandter E-Mails geltend macht, unterstützt der empfehlende GAST VERANSTALTER und stellt diesen von eventuellen Ansprüchen des Empfohlenen, einschließlich eventuell erforderlich werdender Rechtsverfolgungskosten, voll umfänglich frei.
6. XING
6.1. In die VERANSTALTER betreuten Hootchie Cootchie Club - Gruppen des sozialen Netzwerks XING können Mitglieder von XING beitreten.
6.2. Voraussetzung für den Beitritt in die jeweilige(n) XING-Gruppe(n) ist die Mitgliedschaft bei XING mit einem Profil mit zumindest zwei Kontakten innerhalb von XING.
6.3. Das Profil bei XING sollte mit einer Fotografie versehen sein, anhand derer der Gast bei Veranstaltungen erkannt werden kann.
7. Einlass zu Veranstaltungen
7.1. Einlass zu den von VERANSTALTER organisierten Veranstaltungen erhalten nur Personen, die als Gast oder Begleitung eines Gastes auf der Gästeliste für die jeweilige Veranstaltung vermerkt sind. Auf der Gästeliste werden nur solche Personen als Gast oder Begleitung eingetragen, die zuvor von VERANSTALTER eine Einladung zu der jeweiligen Veranstaltung erhalten und ihre Teilnahme gegenüber VERANSTALTER bestätigt haben.
7.2. Der Einlass zu den von VERANSTALTER organisierten Veranstaltungen erfolgt gegen Zahlung eines Eintrittsentgeltes, dessen Höhe der Einladung zu der jeweiligen Veranstaltung zu entnehmen ist.
7.3. Ungeachtet einer vorausgehenden Einladung und Eintragung in die Gästeliste, können VERANSTALTER bzw. von VERANSTALTER mit der Einlasskontrolle beauftragte Dritte den Einlass zu einer von VERANSTALTER organisierten Veranstaltung nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen verwehren. Der Eintritt zu der Veranstaltung kann insb. verwehrt werden, wenn die Kapazität des Veranstaltungsortes bereits erreicht ist oder der Gast unpassend gekleidet, stark alkoholisiert oder anderweitig berauscht ist oder ein unpassendes - beispielsweise aggressives - Verhalten zeigt.
8. Verhalten während einer Veranstaltung
8.1. Basis einer gelungenen Veranstaltung ist eine positive und lebhafte Atmosphäre, die nur dann während der Veranstaltungsdauer erreicht und erhalten werden kann, wenn die Gäste die nachstehenden Verhaltensregeln beachten.
8.2. Das Rauchen ist auf Veranstaltungen ausschließlich in hierfür vorgesehenen und deutlich gekennzeichneten Raucherbereichen gestattet. In allen übrigen Bereichen innerhalb des Veranstaltungsortes gilt ein absolutes Rauchverbot.
8.3. Während der gesamten Veranstaltung übt VERANSTALTER bzw. üben von VERANSTALTER beauftragte Dritte am Veranstaltungsort das Hausrecht aus.
8.4. Sämtlichen Anweisungen des bei den von VERANSTALTER organisierten Veranstaltungen tätigen Personals ist durch die Gäste unbedingt stets Folge zu leisten.
9. Fotos
9.1. Von Gästen auf einer von VERANSTALTER organisierten Veranstaltung angefertigte Fotos dürfen ausschließlich privat genutzt werden. Eine gewerbliche Nutzung und/oder Veröffentlichung im Internet und/oder anderen Medien, wie bspw. sozialen Netzwerken ist nur nach vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung durch VERANSTALTER gestattet.
9.2. Während der von VERANSTALTER organisierten Veranstaltungen werden durch VERANSTALTER regelmäßig professionelle und in solchen Bereichen erfahrene Fotografen mit der Dokumentation der jeweiligen Veranstaltung beauftragt. Die angefertigten Fotos werden zum Teil im Rahmen des Internetangebotes von VERANSTALTER veröffentlicht und/oder zu Werbemaßnahmen für Veranstaltungen von VERANSTALTER verwendet. In einer Vorauswahl durch VERANSTALTER wird dabei sichergestellt, dass die Fotos die abgebildeten Personen in einem ausschließlich positiven Kontext zeigen. Die abgebildeten GÄSTE werden durch den Fotografen befragt, ob sie für die Online-Galerie fotografiert werden möchten. Nur bei erteilter Zustimmung der abgebildeten Gäste erstellt der Fotograf von diesen Fotos.
9.3. Erteilt ein Gast dem Fotografen die Zustimmung im Sinne von Ziffer 9.2, räumt er zugleich VERANSTALTER das zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht ein, die auf von VERANSTALTER organisierten Veranstaltungen von dem GAST angefertigten Fotos in Bildergalerien innerhalb des Internetangebotes von VERANSTALTER einzusetzen. VERANSTALTER darf das Bild mit Bezug zu der Veranstaltung auf der Internetseite von Veranstalter und offline archivieren sowie im Rahmen der medienübergreifenden Darstellung von VERANSTALTER und der jeweiligen Veranstaltung nutzen und hierzu redaktionell bearbeiten.
9.4. Bei Nutzung der von GAST erstellten Aufnahmen/Inhalte entsprechend Ziffer 9.3 werden personenbezogene Daten von GAST durch VERANSTALTER verarbeitet. VERANSTALTER informiert GAST hiermit, dass diese Verarbeitung aus einem berechtigten Interesse von VERANSTALTER an der vereinbarten Fotonutzung erfolgt, Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe f der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dieser Verarbeitung der personenbezogenen Daten kann GAST jederzeit aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, widersprechen, Artikel 21 Absatz 1 DSGVO. Es wird ergänzend auf die Regelung Ziffer 9.5 Beug genommen.
9.5. VERANSTALTER legt großen Wert darauf, dass ausschließlich solche Fotos veröffentlicht werden, welche die Gäste in einem positiven Licht darstellen und mit deren Veröffentlichung die Gäste einverstanden sind. Sollten Gäste mit der Veröffentlichung von Fotos, auf denen sie eindeutig zu erkennen sind, nicht einverstanden sein, wird VERANSTALTER diese Fotos nach entsprechender Aufforderung per E-Mail umgehend aus dem Internetangebot entfernen. Entsprechende Aufforderungen sind an die E-Mail-Adresse dirk.niemann@hootchie-cootchie.de zu richten.
10. Haftung
10.1. VERANSTALTER haftet gegenüber den Gästen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für alle von VERANSTALTER sowie gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von VERANSTALTER verursachten Schäden unbeschränkt.
10.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet VERANSTALTER im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
10.3. Im Übrigen haftet VERANSTALTER nur, soweit VERANSTALTER eine wesentliche Vertragspflicht, d.h. eine sog. Kardinalspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz vertragstypisch vorhersehbarer Schäden beschränkt, d.h. derjenigen Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss.
10.4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung im Fall der Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit bleiben unberührt.
10.5. Die vorangestellten Einschränkungen der Haftung gelten zugleich für Organe, Vertreter und Mitarbeiter von VERANSTALTER.
11. Datenschutz
11.1. Im Hinblick auf die mit der Anmeldung von GAST durch diesen oder einen empfehlenden GAST an VERANSTALTER übergebenen personenbezogenen Daten wird VERANSTALTER die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, hier insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), berücksichtigen.
11.2. Es wird vollinhaltlich auf die in dem gesondert verfügbar gehaltenen Datenschutzhinweises von VERANSTALTER mitgeteilten Angaben sowie auf die in diesen PARTYGRUNDLAGEN formulierten Bestimmungen zum Datenschutz Bezug genommen.
11.3. Personenbezogene Daten von GAST werden durch VERANSTALTER ausschließlich erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt, wenn, soweit und solange dies für die Teilnahme von GAST am Netzwerk und an den VERANSTALTUNGEN von VERANSTATER auf Basis dieser Vereinbarung erforderlich ist. Eine weitergehende Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit eine Rechtsvorschrift dies erfordert oder erlaubt oder GAST in diese eingewilligt hat.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser PARTYGRUNDLAGEN bedürfen der Schriftform.
12.2. Sollten einzelne Regelungen dieser PARTYGRUNDLAGEN unwirksam oder undurchführbar sein, so wird der übrige Teil der PARTYGRUNDLAGEN davon nicht berührt. In diesem Fall tritt an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung die gesetzliche Regelung.
12.3. Es gilt deutsches Recht.
Life Goes Style GmbH, 2018